Datenschutz für Ihr Unternehmen

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Marketing
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ALN Solutions & Media GmbH

Ihr Partner für Datenschutzlösungen

Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine gute Datenschutzberatung ist hier unerlässlich, wenn Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufstellen wollen. Wir als Ihr Datenschutz Team von ALN Consulting unterstützen Sie auf dem Weg zum korrekten Datenschutz im Unternehmen und halten Sie außerdem auf dem Laufenden, was neue Entwicklungen im Bereich Datenschutz angeht

Wir Beraten und Unterstützen Sie

Wenn es in Ihrem Unternehmen wieder hoch hergeht und wenig Zeit für den Datenschutz, um trotzdem den Datenschutz auf einen guten Stand zu bringen, können wir das für Sie übernehmen.
Wir sprechen mit den zuständigen Mitarbeiter*innen, holen die nötigen Informationen ein und führen für Sie die Verzeichnisse. Dadurch nehmen wir uns der komplexen Sachlage an und Ihre Mitarbeiter*innen haben Zeit, um ungestört ihren Verpflichtungen im Unternehmen nachzukommen.

Als Ihr Datenschutz Team beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rundum das Thema Datenschutz. Mit Ihrer Unterstützung arbeiten wir alle Bereiche auf und erstellen die passenden Konzepte. Ob es nun reine Beratung, das Pflegen und Anlegen von Verzeichnissen oder Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen sind – Ihr Datenschutz Team kann Ihnen alles das bieten.

Unsere Datenschutz Pakete

Wir bieten diverse Datenschutzpakte an. Weiter Inhalte und Preise finden Sie auf unserer Seite Schulung

Interner/Externer DSB

Lernen Sie die Unterschiede zwischen einem interner/externen Datenschutzbeauftragen kennen

Schulungen

Wir bieten zahlreiche Schulungen an. Weiter Inhalte und Preise finden Sie auf unserer Seiter Schulung

Beratung

Als Ihr Datenschutz Team beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rundum das Thema Datenschutz.

Mehr Effizienz

für Ihren Datenschutz

Kosteneinsparung
gegenüber internem DSB 50%

Ihre Vorteile

Wir überzeugen mit marktorientierten Produkten, Dienstleistungen und Lösungen unter Verwendung aktuellster Technologie, mit unmittelbaren Kundennutzen und einem einzigartigen Preis-Leistungs-Verhältnis. einem effizienten IT-Sicherheitssystem und Qualitätsmanagement
Zeitersparnis
beim Einsatz unserer DSGVO App 72%
Mehr Sicherheit
für Sie und Ihre Kunden 88%
Mehrwert für Ihr Unternehmen
Webdesigner 100%

Unser Versprechen

Den Erwartungen, die Sie an ein modernes und innovatives Consulting Unternehmen stellen, wollen wir in einem Maß gerecht werden. Dieser Anspruch gilt nicht nur für die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen, sondern ebenso für die Kundenbetreuung und den Service. Profitieren auch Sie von unserer Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft. Dies ist ein entscheidender Beitrag für die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir stellen höchste Anforderungen an unsere Produkte und Dienstleistungen und schaffen somit eine langfristige und vertrauensvolle Erfolgsbasis.

Alles in einer Software

Mit der DSGVO App geht alles einfacher als sie denken

Datenschutzprobleme gehören ab heute der Vergangenheit an. Wenn die mit unserer Lösung DSGVO APP arbeiten,
versprechen wir Ihnen, dass Sie inhaltlich kein Datenschutz Experte sein müssen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte, die Sie laut dem Gesetz zu erledigen haben. In der APP finden Sie gezielte Anleitungen, wie Sie in der APP vorgehen müssen. Bei jedem einzelnen Punkt erhalten Sie außerdem nützliche Tipps, die Ihnen die Befüllung erleichtern. Hinsetzen, App öffnen & loslegen!

Datenschutzprobleme gehören ab heute der Vergangenheit an. Wenn die mit unserer Lösung DSGVO APP arbeiten, versprechen wir Ihnen, dass Sie inhaltlich kein Datenschutz Experte sein müssen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte, die Sie laut dem Gesetz zu erledigen haben. In der APP finden Sie gezielte Anleitungen, wie Sie in der APP vorgehen müssen. Bei jedem einzelnen Punkt erhalten Sie außerdem nützliche Tipps, die Ihnen die Befüllung erleichtern. Hinsetzen, App öffnen & loslegen!

Der Umgang mit unserer webbasierten APP ist denkbar einfach und selbsterklärend. Daher können die DSGVO relevanten Daten, die vom Datenschutzbeauftragen ihres Unternehmens aufgenommen wurden, leicht durch ihre administrativen Arbeitskräfte eingepflegt und aktualisiert werden. Das Programm verfügt über mächtige Listen, Filter & Suchmöglichkeiten
und unterstützt den Anwender Schritt für Schritt Führung durch jedes Formular. Die DSGVO App ist im Responsiv Design entwickelt und passt sich jeder Auflösung automatisch an.
Die DSGVO App kann über fast jeden Internet Browser genutzt werden (Unterstütze Browser (Firefox, Edge, Chrome, Safari,

Was sie wissen sollten

Nachfolgende FAQ behandelt die wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet europäischen Unternehmen eine Vielzahl wichtiger Datenschutzpflichten, u.a. zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB).

Der Datenschutzbeauftragte berät auch darüber, wie die Vorschriften der DSGVO entsprechend umzusetzen sind. Die Verantwortung jedoch trägt weiterhin das Management. So haben die verantwortlichen Stellen ein Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) zu führen, das dokumentiert, wann, wie und zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung auf der Webseite informiert die Nutzer über ihre Rechte in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 30 DSGVO). Neben der Datenschutzerklärung muss auch der Verantwortliche weitere Maßnahmen zur Information der Betroffenen ergreifen. So sind Betroffene schon bei der erstmaligen Erhebung der Daten zu informieren (Art. 13 DSGVO). Der Betroffene kann auch aktiv selbst Informationen mittels einer Betroffenenanfrage direkt beim Verantwortlichen einfordern. Solche Betroffenenanfragen sind innerhalb eines Monats zu beantworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Ein wichtiges Element der Datenschutzdokumentation sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). In den TOM soll möglichst detailliert beschrieben werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen ein Unternehmen ergreift um die Einhaltung der Datensicherheit zu gewährleisten. Außerdem ein Teil der notwendigen Dokumentation ist die Datenschutz-Folgenabschätzung. Diese ist immer dann notwendig, wenn die Datenverarbeitung ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben könnte (Art. 35 DSGVO). Neben den umfangreichen Dokumentationspflichten bringt die DSGVO auch einige Änderungen im Bereich des Personalmanagements mit sich. Auch sind die Regeln für rechtmäßige Werbemaßnahmen verschärft worden und stellen die Unternehmen nun vor die Herausforderung, ihre Prozesse auf Datenschutzkonformität nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG-nF) zu überprüfen und anzupassen

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 DSGVO ist ein Unternehmen zur Benennung eines DSB in den folgenden Fällen verpflichtet:

  • Die Kerntätigkeit besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
  • Die Kerntätigkeit besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 und Artikel 10 DSGVO.

Der Begriff der Kerntätigkeit bezieht sich dabei auf die Haupttätigkeit des Unternehmens. Gemeint sind Geschäftsbereiche, welche für die Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgebend sind und nicht lediglich routinemäßige Verwaltungsaufgaben darstellen.  Keine Kerntätigkeit liegt bspw. bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten vor, da dies in der Regel nur ein Unterstützungsprozess ist und deshalb nicht zur Haupttätigkeit des Unternehmens gehört.

Die Verarbeitungsvorgänge müssen eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Internetaktivitäten der betroffenen Personen nachvollzogen und zur Profilbildung verwendet werden.

Eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten liegt bspw. vor, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens in der Verarbeitung solcher Daten besteht, aus welchen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen. Umfangreiche Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten sowie Gesundheitsdaten fällt ebenfalls hierunter.

Das neue BDSG regelt ferner in § 38 Absatz Satz 1, dass die Benennung des DSB obligatorisch ist, soweit mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. Miteinzubeziehen sind auch freie Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer, ebenso wie Auszubildende und Praktikanten. Entscheidend ist, dass die betreffenden Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Dies ist in der Regel bereits bei einfacher E-Mail-Kommunikation der Fall. Betroffen sind typischerweise Vertriebsmitarbeiter, Mitarbeiter der IT-Abteilung, Sachbearbeiter sowie die Personal- und Finanzabteilungen.

Unabhängig von der Zahl  der Mitarbeiter besteht gemäß § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG-neu eine Pflicht zur Benennung, wenn in dem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen oder die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet.

Form der Benennung

Die Benennung sollte aus Beweisgründen in Schriftform erfolgen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter lässt sich anhand verschiedener Faktoren von einem internen Datenschutzbeauftragten differenzieren:

  • Anfallende Kosten für das Unternehmen: Während bei einem internen Datenschutzbeauftragten zusätzlich zum regulären Gehalt Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Erwerb von Literatur vom Unternehmen zu investieren sind, hat ein Unternehmen bei einem externen Datenschutzbeauftragten den Vorteil der transparenten Kostenstruktur, da vertraglich alle Kosten vorab definiert werden.
  • Kompetenz: Während ein interner Datenschutzbeauftragter zunächst zeitintensive und aufwendige Weiterbildungsmaßnahmen zur Erlangung der Fachkunde vornehmen muss, kann ein  externer Datenschutzbeauftragter bereits von Vertragsstart an zertifizierte und sofort abrufbare Fachkunde nachweisen.
  • Haftung: Ein interner Datenschutzbeauftragter haftet mit der sog. beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang haftet. Bei leichtester Fahrlässigkeit scheidet eine Haftung des internen DSB aus. Im Gegensatz dazu haftet ein externer DSB für seine Beratung auch bei leichter Fahrlässigkeit in voller Höhe. Dies führt zu einer Risikominimierung für das Unternehmen.
  • Kündigung: Ein interner Datenschutzbeauftragter unterliegt besonderem Kündigungsschutz, der mit der Stellung des Betriebsrats gleichzustellen ist. Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten kann hingegen fristgerecht mit Kündigung des Vertrags beendet werden.

Kontakt zu uns

AALN Solutions & Media GmbH
Geschäftsführer: Andreas Löffler
Platz der Republik 12
41515 Grevenbroich

Tel. +49 2181 16049-30
mail@aln-solutions.de
HRA 5435356 Amtsgericht Mönchengladbach

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