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Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine gute Datenschutzberatung ist hier unerlässlich, wenn Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufstellen wollen. Wir als Ihr Datenschutz Team von ALN Consulting unterstützen Sie auf dem Weg zum korrekten Datenschutz im Unternehmen und halten Sie außerdem auf dem Laufenden, was neue Entwicklungen im Bereich Datenschutz angeht
Wenn es in Ihrem Unternehmen wieder hoch hergeht und wenig Zeit für den Datenschutz, um trotzdem den Datenschutz auf einen guten Stand zu bringen, können wir das für Sie übernehmen.
Wir sprechen mit den zuständigen Mitarbeiter*innen, holen die nötigen Informationen ein und führen für Sie die Verzeichnisse. Dadurch nehmen wir uns der komplexen Sachlage an und Ihre Mitarbeiter*innen haben Zeit, um ungestört ihren Verpflichtungen im Unternehmen nachzukommen.
Als Ihr Datenschutz Team beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rundum das Thema Datenschutz. Mit Ihrer Unterstützung arbeiten wir alle Bereiche auf und erstellen die passenden Konzepte. Ob es nun reine Beratung, das Pflegen und Anlegen von Verzeichnissen oder Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen sind – Ihr Datenschutz Team kann Ihnen alles das bieten.
Wir bieten diverse Datenschutzpakte an. Weiter Inhalte und Preise finden Sie auf unserer Seite Schulung
Lernen Sie die Unterschiede zwischen einem interner/externen Datenschutzbeauftragen kennen
Wir bieten zahlreiche Schulungen an. Weiter Inhalte und Preise finden Sie auf unserer Seiter Schulung
Als Ihr Datenschutz Team beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen Belangen rundum das Thema Datenschutz.
Datenschutzprobleme gehören ab heute der Vergangenheit an. Wenn die mit unserer Lösung DSGVO APP arbeiten,
versprechen wir Ihnen, dass Sie inhaltlich kein Datenschutz Experte sein müssen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte, die Sie laut dem Gesetz zu erledigen haben. In der APP finden Sie gezielte Anleitungen, wie Sie in der APP vorgehen müssen. Bei jedem einzelnen Punkt erhalten Sie außerdem nützliche Tipps, die Ihnen die Befüllung erleichtern. Hinsetzen, App öffnen & loslegen!
Datenschutzprobleme gehören ab heute der Vergangenheit an. Wenn die mit unserer Lösung DSGVO APP arbeiten, versprechen wir Ihnen, dass Sie inhaltlich kein Datenschutz Experte sein müssen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte, die Sie laut dem Gesetz zu erledigen haben. In der APP finden Sie gezielte Anleitungen, wie Sie in der APP vorgehen müssen. Bei jedem einzelnen Punkt erhalten Sie außerdem nützliche Tipps, die Ihnen die Befüllung erleichtern. Hinsetzen, App öffnen & loslegen!
Der Umgang mit unserer webbasierten APP ist denkbar einfach und selbsterklärend. Daher können die DSGVO relevanten Daten, die vom Datenschutzbeauftragen ihres Unternehmens aufgenommen wurden, leicht durch ihre administrativen Arbeitskräfte eingepflegt und aktualisiert werden. Das Programm verfügt über mächtige Listen, Filter & Suchmöglichkeiten
und unterstützt den Anwender Schritt für Schritt Führung durch jedes Formular. Die DSGVO App ist im Responsiv Design entwickelt und passt sich jeder Auflösung automatisch an.
Die DSGVO App kann über fast jeden Internet Browser genutzt werden (Unterstütze Browser (Firefox, Edge, Chrome, Safari,
Nachfolgende FAQ behandelt die wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet europäischen Unternehmen eine Vielzahl wichtiger Datenschutzpflichten, u.a. zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB).
Der Datenschutzbeauftragte berät auch darüber, wie die Vorschriften der DSGVO entsprechend umzusetzen sind. Die Verantwortung jedoch trägt weiterhin das Management. So haben die verantwortlichen Stellen ein Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) zu führen, das dokumentiert, wann, wie und zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung auf der Webseite informiert die Nutzer über ihre Rechte in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 30 DSGVO). Neben der Datenschutzerklärung muss auch der Verantwortliche weitere Maßnahmen zur Information der Betroffenen ergreifen. So sind Betroffene schon bei der erstmaligen Erhebung der Daten zu informieren (Art. 13 DSGVO). Der Betroffene kann auch aktiv selbst Informationen mittels einer Betroffenenanfrage direkt beim Verantwortlichen einfordern. Solche Betroffenenanfragen sind innerhalb eines Monats zu beantworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Ein wichtiges Element der Datenschutzdokumentation sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). In den TOM soll möglichst detailliert beschrieben werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen ein Unternehmen ergreift um die Einhaltung der Datensicherheit zu gewährleisten. Außerdem ein Teil der notwendigen Dokumentation ist die Datenschutz-Folgenabschätzung. Diese ist immer dann notwendig, wenn die Datenverarbeitung ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben könnte (Art. 35 DSGVO). Neben den umfangreichen Dokumentationspflichten bringt die DSGVO auch einige Änderungen im Bereich des Personalmanagements mit sich. Auch sind die Regeln für rechtmäßige Werbemaßnahmen verschärft worden und stellen die Unternehmen nun vor die Herausforderung, ihre Prozesse auf Datenschutzkonformität nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSG-nF) zu überprüfen und anzupassen
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 DSGVO ist ein Unternehmen zur Benennung eines DSB in den folgenden Fällen verpflichtet:
Der Begriff der Kerntätigkeit bezieht sich dabei auf die Haupttätigkeit des Unternehmens. Gemeint sind Geschäftsbereiche, welche für die Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgebend sind und nicht lediglich routinemäßige Verwaltungsaufgaben darstellen. Keine Kerntätigkeit liegt bspw. bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten vor, da dies in der Regel nur ein Unterstützungsprozess ist und deshalb nicht zur Haupttätigkeit des Unternehmens gehört.
Die Verarbeitungsvorgänge müssen eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Internetaktivitäten der betroffenen Personen nachvollzogen und zur Profilbildung verwendet werden.
Eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten liegt bspw. vor, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens in der Verarbeitung solcher Daten besteht, aus welchen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen. Umfangreiche Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten sowie Gesundheitsdaten fällt ebenfalls hierunter.
Das neue BDSG regelt ferner in § 38 Absatz Satz 1, dass die Benennung des DSB obligatorisch ist, soweit mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. Miteinzubeziehen sind auch freie Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer, ebenso wie Auszubildende und Praktikanten. Entscheidend ist, dass die betreffenden Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Dies ist in der Regel bereits bei einfacher E-Mail-Kommunikation der Fall. Betroffen sind typischerweise Vertriebsmitarbeiter, Mitarbeiter der IT-Abteilung, Sachbearbeiter sowie die Personal- und Finanzabteilungen.
Unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter besteht gemäß § 38 Absatz 1 Satz 2 BDSG-neu eine Pflicht zur Benennung, wenn in dem Unternehmen Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen oder die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet.
Form der Benennung
Die Benennung sollte aus Beweisgründen in Schriftform erfolgen.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter lässt sich anhand verschiedener Faktoren von einem internen Datenschutzbeauftragten differenzieren:
AALN Solutions & Media GmbH
Geschäftsführer: Andreas Löffler
Platz der Republik 12
41515 Grevenbroich
Tel. +49 2181 16049-30
mail@aln-solutions.de
HRA 5435356 Amtsgericht Mönchengladbach
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Microsoft betreibt gemeinsam mit der Deutschen Telekom 2 Rechenzentren in Deutschland, und zwar in Frankfurt und Berlin. Die Daten deutscher Neukunden von Office 365 –
Augen auf beim Nachrichtenversand Ähnlich erging es einer Privatbank, bei der ein Bewerbungsprozess stattfand. Die Bank wollte eine Nachricht über Xing an den Bewerber schicken,